“demokratische” Stimmauszählung ist geheim!

Worum geht es?

Inzwischen unterhöhlen bereits zwei Gewalten der Demokratie  unsere Netzbürgerrechte. Die Legislative ja bekanntermassen und die Exekutive. Den Nachweis für letzteres bringe ich nachstehend. Das letzte Bollwerk für Netzbürgerrechte ist jetzt noch die Judikative. Deren Wirksamkeit lote ich gerade aktiv aus.

Ich will Antwort auf folgende Fragen:

  • Warum verheimlicht man mir die Stimmauszählung einer demokratischen Wahl?
  • Warum behindert mich jede/r bei der Wahrnehmung meines Grundrechts?
  • Warum vertritt die Landesverwaltung von Rheinland-Pfalz, die ja für die Bürger da sein soll, die Interessen eines kommerziell tätigen Unternehmens und nicht die berechtigten Interessen ihres Bürgers?

Im Grundgesetz steht, dass jede Bürgerin und jeder Bürger bei demokratischen Wahlen zusehen darf, wie die Stimmen ausgezählt werden und er darf auch selbst nachzählen und schauen, ob alles seine Richtigkeit hat.

Allerdings nicht so, bei der letzten Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz. Hier kam landesweit ein PC-Programm für Microsoft Windows zum Einsatz, mit dem die Stimmen zusammen gezählt wurden. Es handelt sich um ein in Deutschland für diesen Zweck weit verbreitetes Programm. Das ist keinesfalls ein Wahlcomputer, bei dem auf Knopfdruck die abgegebene Stimme gezählt wird. Es wird “nur” benutzt, um die vom altbewärten papiernen Stimmzettel abgelesenen Kreuze in den Computer einzugeben. Zählen tut dann das Programm. Das macht eigentlich auch Sinn, bei den komplizierten Regeln der Kommunalwahl mit kummulieren und panaschieren und Heilungsmöglichkeiten (Stimme wird doch gezählt, obwohl falsch angekreuzt ist).

Soweit, so gut. Als Wahlhelfer las ich die angekreuzten Stimmen vor, die dann von der Kollegin eingetippt wurden (wir haben alles zu zweit kontrolliert im vier Augen Prinzip). Irgendwann bekam ich dann einen Wahlzettel in die Hand, der offensichtlich falsch angekreuzt war. Ich fragte darauf hin mal in die Runde des Wahlvorstands, wie dies denn nun zu bewerten sei. Ich erhielt fast unisono die Antwort: “mach dir darüber mal keine Gedanken. Das Programm zählt das schon richtig”.

Hallo??? Spätestens ab hier machte ich mir aber Gedanken!

Also dann mal weiter mit dem Vorlesen und einem skeptischen Vorbehalt. Ein paar Stimmzettel später waren bei einem Kandidaten 6 Stimmen angekreuzt, obwohl er nur maximal 3 Stimmen erhalten darf. Als wir 6 Stimmen originalgetreu in den Computer eingaben (ich bestand darauf), zeigte er auf dem Bildschirm tatsächlich auch 6 Stimmen bei dem Kandidaten an! Der ganze Wahlvorstand hat’s gesehen.

Das war das Schlüsselerlebnis. Jetzt  will ich wissen, was Sache ist in unserer Demokratie!

Ich wollte mir gern einmal den Quelltext des Programms für diese Programmsequenz anschauen, oder wenigstens mal mit einem Demoprogramm herumspielen, um zu sehen, wie es funktioniert. Das spontan Naheliegenste war,  doch mal in die EDV-Abteilung des Rathauses zu gehen und zu fragen, ob ich mir mal den Quelltext des Stimmzettelerfassungsprogramms Heiler - nachfolgend einfach Programm genannt - ansehen könnte. Man hat mich nur mit grossen Augen angesehen und mit dem Kopf geschüttelt. Und damit begann eine unglaubliche Odysee, die ich der Übersicht halber nun in kronologischer Kurzform aufführen möchte.


Begehren zur Einsicht in den Quelltext des Programms
Ich will doch nur mal einem Programmierer am Bildschirm über die Schultern schauen, mehr nicht.

  • 07.06.2009: Europarats- und Kommunalwahl in Rheinland (Pfalz), anschließend Stimmauszählung (Stapelbildung Kommunalwahl).
  • 08.06.2009: Fortführung der Stimmauszählung zur Kommunalwahl, hier Wahl des Stadtrates der kreisfreien Stadt Frankenthal (Pfalz). Persönliche Anfrage in der EDV-Abteilung und der Abteilung für die Wahlorganisation im Rathaus Frankenthal (Pfalz) zur Einsichtnahme in den Quelltext des Programms.
  • 09.06.2009: Email-Anfrage zur Einsichtnahme in den Quelltext an das Büro des Landeswahlleiters, Herrn Hans-Ulrich Weidenfeller, da er mir als zuständig für die Zulassung des Programms benannt wurde. Ich erhielt bis heute keine Antwort.
  • 15.06.2009: Email-Anfrage zur Einsichtnahme in den Quelltext an den zuständigen Wahlleiter. Ich erhielt bis heute keine Antwort.
  • 19.06.2009: Einspruch gegen die Kommunalwahl
  • 23.06.2009: Eingangsbestätigung des Einspruchs beim Wahlleiter
  • 24.06.2009: Bericht in der Lokalzeitung. Die Antworten dort sind typisch für das gesamte Verhalten der rheinland-pfälzischen Verwaltung und teilweise auch nachweisbar falsch. Aber darauf will ich gar nicht abstellen.
  • 02.07.2009: Information des Vorstands des SPD Stadtverbands Frankenthal. Da Frankenthal von der CDU regiert wird, hatte ich gedacht, dass sich das Thema eventuell gut in der Opposition verwenden ließe. Da hat sich aber nichts getan.
  • 08.07.2009: Eingangsbestätigung des Einspruchs bei der ADD. Die Aufsichts- und DienstleistungsDirektion in Trier ist die zentrale Kontrollinstanz der Verwaltung in Rheinland-Pfalz.
    Auf meine telefonische Anfrage erhielt ich vom Landeswahlbüro die Auskunft, dass der Hersteller der Software die Firma Berninger sei. Als ich dort anrief und fragte, ob ich mir den Quelltext mal ansehen dürfte, beschied man mir kurz angebunden, dass das Programm kein Open Source sei und ich mich doch bitte an den zuständigen Wahlleiter wenden möge und nicht an ein kommerziell tätiges Unternehmen. Das tat ich dann ja auch.
  • 07.08.2009: Abweisung des Einspruchs durch die ADD. Im Prinzip die gleiche Argumentation wie im Bericht der Lokalzeitung. Eventuell wäre zusätzlich herauszulesen, ich könnte ja alles selbst ohne Programm nachzählen, da die Stimmzettel noch vorhanden sind.
  • 13.08.2009: Bericht in der Lokalzeitung über die Ablehnung des Einspruchs gegen die Kommunalwahl.
  • 01.09.2009: Erster Termin beim Anwalt zwecks Klageerhebung.
  • 04.09.2009: Klageerhebung beim Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstraße.


Versuch, das Demoprogramm auszuprobieren

  • 09.07.2009: habe heute die Demoversion zum Programm (ist das heute noch so?) bei dieser Firma gefunden. Hier läuft es unter dem Namen PC-Wahl. Nach dem Herunterladen des Demoprogramms und Starten desselben verlangt es jedoch nach einem Freischaltcode. Übrigends erscheint bereits vor Abfrage des Codes diese Fehlermeldung. Sie tritt auf, wenn auf dem PC der Ordner C:\Programme fehlt (bei mir heisst er C:\program files). Das ist nicht sehr vertrauenserweckend für ein demokratisch so wichtiges Programm.
  • 10.07.2009: Email-Anfrage an den Wahlleiter und an den Landeswahlleiter, mit der Bitte mir den Freischaltcode für das Demoprogramm zu vermitteln. Vom Landeswahlleiter habe ich bis heute keine Antwort erhalten.
  • 13.07.2009: Email-Antwort vom Büro des Wahlleiters, dass der Freischaltcode nicht vorliege. Im übrigen sei der Vertragspartner der Kommunalverwaltung nicht die Firma Berninger, sondern die Firma KommWis. Man könne mir also leider nicht helfen. Darauf antwortete ich, dass kein Vertragsverhältnis erforderlich sei, es müssten nur Fachämter von Kommunal- und Kreisverwaltungen sein, was ja hier zuträfe. Ich bat nachdrücklich um einen einfachen Anruf bei der Herstellerfirma.
    Mein Anruf bei der Firma KommWis ergab zwar erstmals überhaupt eine konstruktive Diskussion des Themas, aber leider könne man mir keinen Einblick in den Quelltext vermitteln, noch läge ein Freischaltcode für das Demoprogramm vor. Man sei lediglich Wiederverkäufer des Programms.
  • 16.07.2009: Email-Antwort aus dem Büro des Wahlleiters: man habe bei der Herstellerfirma Berninger angerufen.
    Auch an dieser Stelle nochmals DANKE für den ersten konstruktiven Beitrag in dieser Angelegenheit überhaupt!

    Leider habe Fa. Berninger mitgeteilt, dass eine Weitergabe des Freischaltcodes für die Demo-Version an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen ist. Wie Bitte? Wo steht denn das? Kann die Firma nach Belieben ihre Zusagen ändern?
    Darauf hin habe ich an die Fa. Berninger gemailt, sie möge entsprechend der Zusage auf der web site den Freischaltcode an das Fachamt meiner Kommunalverwaltung übermitteln.
    Email auch an die Fa. KommWis, mit der Bitte, den Freischaltcode zu erfragen, denn diese Firma ist ja direkter Vertragspartner. Auch hier habe ich - schon wie generell üblich - bis heute keine Antwort erhalten.
  • 17.07.2009: Anruf beim Landeswahlleiter; habe ihn auch erreicht, allerdings im Urlaub. Ich möge mich bitte an seinen Stellvertreter wenden.
  • 20.07.2009: Anruf beim Stellvertretenden Landeswahlleiter. Er erklärte mir freundlich und zuvorkommend, dass er leider keinen Freischaltcode für das Demoprogramm habe. Auch habe er privatrechtlich keine Verbindung zum Programmhersteller Berninger und deshalb von staatswegen leider keine Handhabe. Er empfahl mir, mich nochmal mit der Firma KommWis in Verbindung zu setzen. Das hab ich am 22.07.2009 auch per Email getan.
  • 29.07.2009: Oh Wunder! Email-Antwort von der Fa. Berninger.  Das Produkt PC-Wahl, einschließlich Demoversion, sei ausschließlich für Kommunalverwaltungen konzipiert. Deshalb würde deren Passwort grundsätzlich nur an diese Zielgruppe weitergegeben. Bei PC-Wahl handle es sich um ein kommerzielles Produkt, das urheberrechtlich geschützt sei, was ausdrücklich auch für die Demoversion gelte.
    Was die Prüfung der Software anginge, so obliege diese den kommunalen Anwendern, welche selbst wiederum der Kontrolle übergeordneter Aufsichtsbehörden unterlägen.
  • 27.08.2009: Man glaubt es kaum! Nach über 5 Wochen hab ich doch noch eine Anwort auf meine Email vom 22.07.2009 an die Vertriebsfirma KommWis erhalten, natürlich abschlägig. Man begründet zwar, warum man nicht helfen kann, aber verfehlt klar das Thema. Man geht gar nicht auf den gewünschten Freischaltcode für das Demoprogramm ein.

Leave a Reply