Archive for September, 2009

OSZE Wahlbeobachtung in Rheinland-Pfalz aktiv

Mittwoch, September 23rd, 2009

Es scheint so, dass die für Wahlbeobachtungen zuständige Abteilung ODIHR von der OSZE in Rheinland-Pfalz recht aktiv ist. Folgende Aktivitäten sind mir bis jetzt bekannt geworden:

Klage erhoben

Samstag, September 5th, 2009

Worum geht es?

So, nun geht mein Kampf für Transparenz bei computerunterstützten Wahlen in die nächste Runde. Die Klage gegen die letzte Kommunalwahl ist erhoben.
Hier die Unterlagen, auf die sich die Anklage stützt:
Einspruch gegen die Wahl des Frankenthaler Stadtrats
Abweisung des Einspruchs

Wesentliche Antragspunkte der Klage:

  •  Wahl zum Stadtrat Frankenthal (Pfalz) ist ungültig
  • Quelltext des Wahlunterstützungsprogramms ist als Beweismittel beizuziehen

Eine Übersicht der Ereignisse gibt es hier.

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Ergänzung vom 23.09.2009: Die Klage wurde erhoben bei der
1. Kammer
Verwaltungsgericht Neustadt an der Weinstrasse
Robert-Stolz-Strasse 20
67433 Neustadt/Wstr.
Aktenzeichen 1 K 943/09.NW

30 Millionen Bürger von Wahlsoftware betroffen

Donnerstag, September 3rd, 2009

Worum geht es?

Um es gleich vorweg zu nehmen: die Zahl stammt vom Hersteller der Wahlsoftware, Stand 03.09.2009. Steht es heute auch noch dort?

Bundesweit vertrauen also inzwischen über 2000 Kommunal- und Kreisverwaltungen auf PC-Wahl, darunter 8 Landeshauptstädte. Über 30 Millionen Bürger leben in Gemeinden, Städten und Kreisen, die sich für PC-Wahl entschieden haben.

Somit sind über ein Drittel der Bevölkerung unseres Landes betroffen. Alle sollen nicht erfahren dürfen, wie ihre Wahlen ausgewertet und ihre Stimmen gezählt werden. Alle bisher angesprochenen Institutionen sperren sich gegen Transparenz und Offenlegung dieser Wahlsoftware:

Wer näheres wissen möchte, kann hier nachsehen.

Herstellerfirma verhindert Transparenz von Wahlsoftware

Mittwoch, September 2nd, 2009

Worum geht es?

Es gibt eine Wahlsoftware, die bundesweit in vielen Kommunal- und Kreisverwaltungen zum Einsatz kommt. Die Herstellerfirma versucht allerdings mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich der Bürger ein Bild davon machen kann, wie das Programm funktioniert, mit dem beispielsweise seine Stimme bei Wahlen gezählt wird. Ich hatte es versucht und mir das Demoprogramm am 09.07.2009 heruntergeladen. Allerdings lautete die zugehörige Bedingung an diesem Tag für die Inbetriebnahme:
“Die Demoversion ist mit einem Kennwort geschützt, das nur den Fachämtern von Kommunal- und Kreisverwaltungen mitgeteilt wird.”

Das war zwar nicht ganz so einfach, aber dennoch gelang es mir, eine Vertretung meiner Kommunalverwaltung dazu zu bewegen, das Kennwort beim Hersteller zu erfragen. Die Antwort von dort war, dass eine Weitergabe des Freischaltcodes für die Demo-Version an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen sei. Wo das nach der obigen Bedingung ausdrücklich ausgeschlossen ist, bleibt mir bis heute verborgen. Nun gut, ich musste unterdessen nach anderen Wegen suchen, um an mein Recht zu kommen.

Bei der Durchsicht meiner Unterlagen am 01.09.2009 fiel mir dann aber auf, dass sich die Bedingung für die Nutzung des Demo-Programms geändert hat. Mit Stand vom 02.09.2009 gibt es eine Einschränkung für den Download. Die Nutzungsbedingung lautet jetzt:
“Die Demoversion ist nur für zuständige Fachämter von Kommunal- und Kreisverwaltungen erhältlich und mit einem Kennwort geschützt.”
Nun mag man spekulieren, ob dies vor oder nach der Mitteilung an meine Kommunalverwaltung geschehen ist. Übrigends, wie ist der Stand heute?

Ich möchte ausdrücklich betonen, dass mir nicht daran gelegen ist, die Herstellerfirma in irgend einer Weise zu diskreditieren. Sie ist Urheberin der Software und kann damit selbstverständlich machen, was sie will. Mir ist nur daran gelegen aufzuzeigen, dass kein Interesse besteht, der/die wahlberechtigte BürgerIn aufzuklären.

Lokalzeitung will Artikel nicht Online stellen

Dienstag, September 1st, 2009

Worum geht es?

In diesem Beitrag geht um folgenden Artikel:
“Kritik an Software für Wahlerfassung”
RHEINPFALZ Nr. 143 vom 24. Juni 2009, Frankenthaler Zeitung Lokalteil 1. Seite, Autor: Thomas Brückelmeier

Zu meinem Bemühen zur Offenlegung der Stimmauszählung bei Wahlen gibt es einen sehr interessanten Artikel von der Lokalredaktion der RHEINPFALZ mit Aussagen des Wahlleiters. Da er wichtige Aussagen zur Handhabung der computergestützten Stimmenauszählung macht, war es mein Anliegen diesen Artikel Online verfügbar zu machen. Leider hat der Autor diesem nicht zugestimmt. Er wolle nicht, dass seine Berichte weiterverwendet würden. Außerdem sei der Verlag gegen die Übernahme des Original-Layouts. Das versteh, wer will. Immerhin unterstreicht das Original-Layout doch die Authentizität und dokumentiert besonders gut die Quelle.

Nun, wie dem auch sei.  Ich machte daraufhin den Vorschlag, den Artikel auf der web site der RHEINPFALZ Online zu stellen, ähnlich diesem Artikel, “Wahlleiter hält Twitter nicht für Risiko bei Bundestagswahl”. Der hat aber mit diesem Thema nichts zu tun, er soll nur als Beispiel dienen. Alternativ fragte ich an, ob ich wenigstens den reinen Text veröffentlichen dürfte. Leider habe ich darauf keine Antwort erhalten.

Wer also interessiert ist, kann sich den Text des Artikels ohne Bilder für 1,50 € hier herunterladen.

RHEINPFALZ-Textarchiv im Internet

Die vollständige Ausgabe im Original-Layout erhält man für einen Abo-Preis von 23,80 € (Stand 01.09.2009) hier:

RHEINPFALZ Online Ausgabe