Worum geht es?
Es gibt eine Wahlsoftware, die bundesweit in vielen Kommunal- und Kreisverwaltungen zum Einsatz kommt. Die Herstellerfirma versucht allerdings mit allen Mitteln zu verhindern, dass sich der Bürger ein Bild davon machen kann, wie das Programm funktioniert, mit dem beispielsweise seine Stimme bei Wahlen gezählt wird. Ich hatte es versucht und mir das Demoprogramm am 09.07.2009 heruntergeladen. Allerdings lautete die zugehörige Bedingung an diesem Tag für die Inbetriebnahme:
“Die Demoversion ist mit einem Kennwort geschützt, das nur den Fachämtern von Kommunal- und Kreisverwaltungen mitgeteilt wird.”
Das war zwar nicht ganz so einfach, aber dennoch gelang es mir, eine Vertretung meiner Kommunalverwaltung dazu zu bewegen, das Kennwort beim Hersteller zu erfragen. Die Antwort von dort war, dass eine Weitergabe des Freischaltcodes für die Demo-Version an Dritte ausdrücklich ausgeschlossen sei. Wo das nach der obigen Bedingung ausdrücklich ausgeschlossen ist, bleibt mir bis heute verborgen. Nun gut, ich musste unterdessen nach anderen Wegen suchen, um an mein Recht zu kommen.
Bei der Durchsicht meiner Unterlagen am 01.09.2009 fiel mir dann aber auf, dass sich die Bedingung für die Nutzung des Demo-Programms geändert hat. Mit Stand vom 02.09.2009 gibt es eine Einschränkung für den Download. Die Nutzungsbedingung lautet jetzt:
“Die Demoversion ist nur für zuständige Fachämter von Kommunal- und Kreisverwaltungen erhältlich und mit einem Kennwort geschützt.”
Nun mag man spekulieren, ob dies vor oder nach der Mitteilung an meine Kommunalverwaltung geschehen ist. Übrigends, wie ist der Stand heute?
Ich möchte ausdrücklich betonen, dass mir nicht daran gelegen ist, die Herstellerfirma in irgend einer Weise zu diskreditieren. Sie ist Urheberin der Software und kann damit selbstverständlich machen, was sie will. Mir ist nur daran gelegen aufzuzeigen, dass kein Interesse besteht, der/die wahlberechtigte BürgerIn aufzuklären.