Gerichtsverhandlung für Transparenz bei Wahlen - Termin 2010-03-03
Montag, März 1st, 2010Nachdem ich Klage erhoben habe, wurde nun der Termin zur mündlichen Verhandlung am 2010-03-03 vor dem Verwaltungsgericht in Neustadt an der Weinstrasse anberaumt. Ein Argument der Gegenseite lautet: der Landeswahlleiter habe das Programm geprüft und abgenommen. Das sei hinreichend und eine weitere Einsichtnahme durch Wahlberechtigte nicht erforderlich. Um dem entgegen zu wirken, habe ich einfach mal die Programmänderungshistorie seit der Kommunalwahl - die hier zu finden war - an das Gericht eingereicht.Das muss eine Art von Erschrecken, oder Aha-Erlebnis auf der Gegenseite verursacht haben, denn sie wurde in zusätzlichen Schriftsätzen so aktiv, wie selten in ähnlich gelagerten Fällen. Sie reichte eine detailierte Stellungnahme des Software-Herstellers nach, welche Änderungen denn nun vorgenommen wurden und warum. Auch eine ausführliche Stellungnahme der Wahlleitung für die Stadtratswahl Frankenthal in der Pfalz wurde eilig nachgereicht. Gegen dessen Wahl hatte ich ja Widerspruch eingelegt. Die Wahlleitung bestätigte nochmals mit Bezug auf Wahlprotokolle, dass alles ordnungsgemäß abgewickelt wurde. Im Übrigen kann ich das bestätigen. Ich war ja Wahlhelfer und habe es selbst mit unterschrieben.
Aber nach meiner Überzeugung reicht das alles nicht aus, zu begründen, warum ich mir den Quellcode nicht ansehen darf. Ich will mich doch nur selbst überzeugen, ob die Stimmauszählung ihre Ordnung hat.