Urteil gegen Transparenz bei Wahlen ist gesprochen
Mittwoch, Juli 21st, 2010Nach der mündlichen Verhandlung zur Sache am 2010-03-03 gibt es nun das
Urteil 1. Instanz wegen Wahlanfechtung.
Allein der Verlauf der mündlichen Verhandlung liess erwarten, dass die Klage abgewiesen wurde. Nach meiner natürlich parteiischen Einschätzung war der vorsitzende Richter der Sache gegenüber - als interessanten neuen Aspekt - recht aufgeschlossen. Es gelang mir aber nicht, das Selbstverständnis der digitalen Generation zu verdeutlichen: ein Klick auf einen link im Browser und man kann sich das Programm ansehen. Das war für die anwesenden Richter intuitiv völlig undenkbar. Als ich die Frage, wie ich das Quellprogramm denn veröffenlichen wolle, damit beantwortete, es einfach ins Internet zu stellen, war die allgemeine Reaktion ein verhaltenes Murmeln, Kopfschütteln und leichtes Gelächter, so als wäre das ein völlig unrealistischer Vorschlag. Man konnte sich das gar nicht vorstellen. Auch ein beisitzender Richter hatte mehrfach deutlich und auch recht aggresiv zu verstehen gegeben, was ich denn überhaupt wolle. Durch die Prüfungen und Tests des Programms sei hinreichend sicher gestellt, das es richtig funktioniere. Da bedürfe es keiner Einsichtnahme durch den Wahlberichtigten mehr. Auch hätte ich mir eine etwas andere Zusammensetzung der beisitzenden Richter gewünscht, denn unglücklicherweise gab es keinen offensichtlichen Vertreter der Internet-Generation. Im Prinzip hat man mein Anliegen gar nicht verstanden und immer darauf abgestellt, ich wolle die Fehlerfreiheit des Programms anzweifeln. Darum geht es mir aber allerhöchstens hilfsweise. Ich bin überzeugt, dass sich jeder Bürger das Programm anschauen darf, mit dem seine Stimmen gezählt werden.
Nun arbeiten wir zunächst an der Zulassung der Berufung mit dieser Berufungsbegründung.