Archive for Juli, 2010

Urteil gegen Transparenz bei Wahlen ist gesprochen

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Worum geht es?

Nach der mündlichen Verhandlung zur Sache am 2010-03-03 gibt es nun das

Urteil 1. Instanz wegen Wahlanfechtung.

Allein der Verlauf der mündlichen Verhandlung liess erwarten, dass die Klage abgewiesen wurde. Nach meiner natürlich parteiischen Einschätzung war der vorsitzende Richter der Sache gegenüber - als interessanten neuen Aspekt - recht aufgeschlossen. Es gelang mir aber nicht, das Selbstverständnis der digitalen Generation zu verdeutlichen: ein Klick auf einen link im Browser und man kann sich das Programm ansehen. Das war für die anwesenden Richter intuitiv völlig undenkbar. Als ich die Frage, wie ich das Quellprogramm denn veröffenlichen wolle, damit beantwortete, es einfach ins Internet zu stellen, war die allgemeine Reaktion ein verhaltenes Murmeln, Kopfschütteln und leichtes Gelächter, so als wäre das ein völlig unrealistischer Vorschlag. Man konnte sich das gar nicht vorstellen. Auch ein beisitzender Richter hatte mehrfach deutlich und auch recht aggresiv zu verstehen gegeben, was ich denn überhaupt wolle. Durch die Prüfungen und Tests des Programms sei hinreichend sicher gestellt, das es richtig funktioniere. Da bedürfe es keiner Einsichtnahme durch den Wahlberichtigten mehr. Auch hätte ich mir eine etwas andere Zusammensetzung der beisitzenden Richter gewünscht, denn unglücklicherweise gab es keinen offensichtlichen Vertreter der Internet-Generation. Im Prinzip hat man mein Anliegen gar nicht verstanden und immer darauf abgestellt, ich wolle die Fehlerfreiheit des Programms anzweifeln. Darum geht es mir aber allerhöchstens hilfsweise. Ich bin überzeugt, dass sich jeder Bürger das Programm anschauen darf, mit dem seine Stimmen gezählt werden.

Nun arbeiten wir zunächst an der Zulassung der Berufung mit dieser Berufungsbegründung.

Offenlegung des Quellcodes
von Wahlprogrammen - Zusammenfassung

Mittwoch, Juli 21st, 2010

Worum geht es?

Bei der letzten Kommunalwahl in Rheinland-Pfalz am 2009-06-07 wurde flächendeckend ein Computerprogramm zum Zählen der Stimmen verwendet. Da mir als Wahlhelfer die komplizierte Stimmenzählung bei einem Kandidaten unklar war, wollte ich mir nur mal den Quellcode des Stimmenzählprogramms anschauen, ob denn auch alles richtig zusammengezählt wird.

Was sich daraus entwickelt hat, welche Widerstände aufgebaut wurden, bis hin zu meiner Klage gegen das Land Rheinland-Pfalz wegen fehlender Nachvollziehbarkeit der Wahlen, kann man in diesem Blog nachlesen. Alle Beiträge dazu findet man unter der Kategorie “PC-Wahl”.

Wichtige Quellen

Berufungsbegründung
Urteil 1. Instanz wegen Wahlanfechtung
Abweisung des Einspruchs durch die ADD
Einspruch gegen die Kommunalwahl

Wichtige links

Wahlleiter
Landeswahlleiter
web site des Programms PC-Wahl
Herstellerfirma Berninger Software GmbH
Vertriebsfirma KommWis GmbH

Kosten

Gegenstandswert: 5.000,00 €

1. Instanz
Verfahrensgebühr § 13, Nr. 3100 VV RVG 391,30 €
Termingebühr § 13, Nr. 3104 VV RVG 361,20 €
Fahrtkosten, Nr. 7003 VV RVG 5,40 €
Tage- und Abwesenheitsgeld, Nr. 7005 Nr. 1 VV RVG 20,00 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.7002 VV RVG 20,00 €
19 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 151,60 €
Zwischensumme 949,50 €
Akteneinsichtsgebühr 12,00 €
Verfahrensgebühr §§ 3, 34, 52 GKG 363,00 €
Summe 1. Instanz 1.324,50 €

2. Instanz
Verfahrensgebühr, Berufung § 13, Nr. 3000 VV RVG 481,60 €
Pauschale für Post und Telekommunikation Nr.7002 VV RVG 20,00 €
19 % Mehrwertsteuer, Nr. 7008 VV RVG 95,30 €
Zwischensumme 596,90 €
Verfahrensgebühr §§ 3, 34, 52 GKG 121,00 €
Summe 2. Instanz 717,90 €

Gesamtsumme bis jetzt 2.042,40 €